Geschäftsordnung des Vorstands

Geschäftsordnung des Vorstands:

I. Der Kreisverband Wetterau der Piratenpartei Deutschland wird nach außen von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Der Schatzmeister ist bis zu einem Betrag von 1000 EUR alleinvertretungsberechtigt.

II. Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind alle Piraten die Mitglied des Kreisverbandes sind.

III. Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder in seiner Abwesenheit von einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet.

IV. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und Protokollant (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen. Kopien der Protokolldokumente sind in der Geschäftsstelle vor zu halten.
 
Diese Geschäftsordnung tritt am 21.12.2009 in Kraft.