Geschäftsordnung des Vorstandes

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Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Wetterau
– Geschäftsordnung des Vorstandes –

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter aus den Reihen des Vorstandes. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Der Vorsitzende: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands, die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Kreisverbänden sowie deren untergeordneten Gruppierungen. Des Weiteren obliegt ihm die Mitgliederverwaltung und die Koordination der Wahlen.
    Ihm obliegt die Pressearbeit, die Betreuung der KV- Website und der Social-Media-Kanäle.
  2. Stellvertretende Vorsitzende: Die Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden bei seinen Aufgaben. Er führt in der Regel das Protokoll bei Vorstandssitzungen und Versammlungen.
  3. Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, die Haushaltsplanung, sowie das Spendenwesen.
  4. Beisitzer: Beisitzer entlasten mit der Übernahme und Erfüllung einzelner spezieller Aufgaben die sog. Rumpfmitglieder des Vorstandes. Sie übernehmen je nach Projekten (und nach vorangegangener interner Koordination bzw. Absprache) die anfallenden Aufgaben.
  5. Der Vorstand kann Piraten und Externe mit speziellen Aufgaben beauftragen und ihnen ein Budget zur Verfügung stellen. Die Beauftragten berichten an den Vorstand.

§3 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute

  1. Der Schatzmeister vertritt den Kreisverband gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten alleine. Der Schatzmeister ist bis zu einem Betrag von 500 €uro alleinvertretungsberechtigt. Über höhere Beträge sowie bei Eröffnung oder Auflösung von Konten hat ein weiteres Vorstandsmitglied mitzuzeichnen.
  2. Jedes andere Vorstandsmitglied ist nur zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied zeichnungsberechtigt. Das andere Vorstandsmitglied darf auch der Schatzmeister sein. Bei Barabhebungen oder Wegüberweisungen hat ein positiv verabschiedeter Vorstandsbeschluss vorzuliegen.
  3. Ist der Schatzmeister verhindert und er hat ein anderes Vorstandsmitglied als Vertreter bestimmt, so ist dieses Vorstandsmitglied alleine vertretungsberechtigt. Die Vertreterregelung ist dem Vorstand via signierter Mail anzuzeigen.

§4 Entscheidungsfindung

  1. Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Mitglieder anwesend ist und fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder.
    Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  2. Beschlüsse des Vorstands sind schriftlich festzuhalten und zeitnah zu veröffentlichen. Die Abstimmungen von Vorstandsentscheidungen werden namentlich protokolliert.
  3. Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden:
  1. Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.
  2. Drucksachen werden vom Vorstand nach Vorlage der Druckunterlagen (zur Prüfung der formalen Richtlinien) und des Kostenvoranschlages zur Bestellung freigegeben.

§4a Umlaufbeschlüsse

  1. Der Kreisvorstand kann zwischen zwei Vorstandssitzungen Entscheidungen durch Umlaufbeschlüsse treffen.
  2. Umlaufbeschlüsse können über die Wetterauer Mailingliste (sofern dadurch keine Mitgliederdaten, oder andere datenschutzrechtlichen Daten etc. preisgegeben werden), den Vorstandsverteiler, telefonisch, persönlich oder per verschlüsselndem Messenger getätigt werden.
  3. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist sollte in der Regel 72 Stunden, aber mindestens 24 Stunden betragen.
    Nicht in der Entscheidungsfrist abgegebene Stimmen gelten als Enthaltungen.
  4. Ein Umlaufbeschluss gilt mit einfachen Mehrheit als angenommen, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Mitglieder abgestimmt hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  5. Wird das Quorum nicht erreicht oder legt ein Vorstandsmitglied ein Veto ein, so wird die Entscheidung auf die nächste Vorstandssitzung vertagt.
  6. Umlaufbeschlüsse werden auf der Mailingliste veröffentlicht und bei der nächsten Vorstandssitzung protokolliert.

§5 Vorstandssitzungen

  1. Die Vorstandssitzung wird geleitet von dem Vorsitzenden oder einem Stellvertreter.
  2. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Bei berechtigten Interessen kann eine geschlossene Sitzung einberufen werden. Aufnahme- und andere Anträge, die persönliche Daten beinhalten sollten nach Möglichkeit im Umlauf beschlossen werden.
  3. Die reguläre Vorstandssitzung findet jeweils an einem 5. Mittwoch eines Monats per Telefonkonferenz auf dem TelKo-Server der Piratenpartei Hessen 069-17536743, Raum 1530# statt. Der Vorstand kann abweichend davon eine Präsenzsitzung beschließen.
  4. Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigten Interessen befugt, eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb von 7 Werktagen eine solche einberufen.
  5. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
  6. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und veröffentlicht.

§6 Tätigkeitsbericht

  1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Kreisparteitag vorzustellen. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten – sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben. Ebenso sind Zugangsberechtigungen, die ausschließlich für die Tätigkeiten im Rahmen der Vorstands erteilt wurden (Passworte/Logins) zurückzusetzen bzw. zurücksetzen zu lassen.
  2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
  3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.
  4. Zum Kreisparteitag hat jedes Vorstandsmitglied alle Unterlagen für eine potentielle Übergabe an eventuelle Nachfolger vorzubereiten und mitzuführen.

§7 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Der Vorsitzende übernimmt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht auf Zugriff auf die Mitgliederdaten. Diese können beim Verantwortlichen eingeholt werden. Der Zugriff muss so begrenzt wie möglich und protokolliert sein.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
  4. Bearbeitung der Mitgliedsanträge: Per Vorstandsbeschluss werden Anträge angenommen/abgelehnt. Direkt eingegangene Anträge und Beschlüsse werden an den Landesverband weitergeleitet.

§8 Budgets der Vorstandsmitglieder

  1. Jedes Vorstandsmitglied erhält im Rahmen der Jahresfinanzplanung ein Budget in Höhe von € 100,- für Ausgaben, die sich aus ihrer Vorstandstätigkeit oder im Rahmen der geschäftsführenden Funktion des Kreisverbandes ergeben.
  2. Ausgaben aus diesen Budgets sind zu belegen, bedürfen aber keines dedizierten vorherigen Beschlusses des Gesamtvorstandes.
  3. Reisekosten werden erstattet.
  4. Spenden und Zuschüsse erhöhen das Budget.

§9 Kommunikationslisten

  • Mailingliste wetterau@piratenpartei-hessen.de
    1. Generelle Diskussionsliste der Piraten des Wetteraukreises
    2. Offen für alle, eigenständige An-/Abmeldung
    3. Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Wetterau sind angehalten, hier angemeldet zu sein.
    4. Archiv: Nein

§10 Weitere Kommunikation

  1. Der Vorstand ist unter der eMail-Adresse vorstand@piratenpartei-wetterau.de zu erreichen.
    Den für verschlüsselte eMails notwendigen PGP-Key findet man auf der Webseite, im Wiki und auf den bekannten Key-Servern.
  2. Auf dem Messengerdienst Signal steht die Gruppe Piratenpartei Wetterau zum chatten zur Verfügung.
  3. Piratenpartei-Wetterau.de: Auf www.piratenpartei-wetterau.de veröffentlicht der Vorstand Pressemitteilungen der Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Wetterau. Des weiteren werden hier öffentliche Einladungen, interessante Artikel, Diskussionen und weitere Neuigkeiten verbreitet.
    Piraten haben die Möglichkeit unter Piratengedanken ihre persönlichen Ansichten veröffentlichen.
  4. Twitter: Auf http://twitter.com/PiratenWetterau veröffentlichen der Vorstand sowie berechtigte Personen aktuelle Neuigkeiten. Bitte Namenskürzel setzen.
  5. Facebook: Auf https://www.facebook.com/PiratenWetterau veröffentlicht der Vorstand, sowie berechtigte Personen, aktuelle Neuigkeiten.
  6. Pressemitteilungen des Kreisverbands Wetterau werden nur nach offizieller Freigabe versendet. Eine Freigabe kann nur durch Zustimmung von mindestens zwei Personen des Vorstands oder des hessischen Presse-Teams erfolgen.

§11 Inkrafttreten

  • Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluß der Vorstandssitzung vom 03.07.2022 in Kraft.